AGBs

1. Geltungsbereich

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Montessori Akademie Süd e.V. (Stand Februar 2013) gelten für alle Verträge zwischen der Montessori Akademie Süd e.V. und den Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmern. Ebenso bei Verträgen zu Veranstaltungen, Coachingangeboten und anderen Veranstaltungen der Montessori Akademie Süd e.V..

2. Anmeldung/Bezahlung

Der Vertrag mit der Montessori Akademie Süd e.V. kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung oder der Teilnahme an einer Veranstaltung (belegt durch die Unterschrift auf der Unterschriften- oder Teilnehmerliste) zustande. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn sie über das Anmeldeformular auf der Homepage erfolgt ist bzw. mit dem ausgefüllten Anmeldeformular mit Abbuchungsermächtigung per Fax oder per Post an die Geschäftsstelle der Montessori Akademie Süd e.V. geschickt worden ist.
Die Kurs- oder Seminargebühr wird zu Beginn des Kurses/Seminars fällig und per Lastschrift abgebucht. Die Rechnung wird an den Teilnehmer in einem elektronischen Format per Email versandt, wenn der Teilnehmer laut Anmeldeformular zustimmt. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Änderungen der angegebenen Bankverbindung der Montessori Akademie Süd e.V. rechtzeitig mitzuteilen. Wird eine per Lastschrift eingezogene Teilnehmergebühr zurückgebucht, berechnet die Montessori Akademie Süd e.V. dafür eine Pauschale von €
 10,--. Für darauf folgende Mahnungen berechnet die Montessori Akademie Süd e.V. eine Pauschale von jeweils € 15,--.

3. Laufzeit/Rücktritt

Die Kurse haben jeweils die vertraglich festgelegte Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Diese muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des wichtigen Grundes gegenüber der Geschäftsstelle der Montessori Akademie Süd e.V. schriftlich erfolgen.

Die Kurs- oder Seminargebühr wird nur erstattet, wenn der absagende Teilnehmer die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers vorlegt bzw. wenn die betreffende Veranstaltung ausfällt. Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen können nicht erfolgen.

Die Montessori Akademie Süd e.V. behält sich vor, Kurse wegen zu geringer Teilnehmerzahl zu verschieben. Der Teilnehmer ist dann automatisch für den verschobenen Kurs angemeldet, es sei denn, der Teilnehmer widerspricht binnen 3 Wochen nach Bekanntgabe der Kursverschiebung schriftlich. Der Kursteilnehmer wird hierauf mit der Kursverschiebung nochmals hingewiesen.

 

 

4. Nachweis der Teilnahme

Nach jedem Seminar erhalten die Teilnehmer Teilnahmebescheinigungen. Kurse werden je nach vertraglich vereinbartem Kursziel mit einem Zertifikat oder Diplom abgeschlossen.

5. Haftung

Die Montessori Akademie Süd e.V. behält sich notwendige Änderungen gegenüber der Programmankündigung auf der Homepage bzw. in den Übersichtsflyern vor. Der Austausch eines Referenten oder die Verlegung des Seminarortes innerhalb der gebuchten Stadt aus organisatorischen Gründen stellt keinen Kündigungsgrund dar.

Kann eine Veranstaltung der Montessori Akademie Süd e.V. infolge höherer Gewalt nicht stattfinden, so ist jegliche Haftung durch die Montessori Akademie Süd e.V. ausgeschlossen. Bei Ausfall einer Veranstaltung aus anderen Gründen, insbesondere bei Erkrankung der Kurs- bzw. Seminarleitung, beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der anteiligen Seminargebühr.

Die Montessori Akademie Süd e.V. haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie bei Verletzung von Kardinalpflichten (vertragswesentliche Pflichten). Bei Verletzung von Kardinalpflichten wird die Haftung der Montessori Akademie Süd e.V. auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren durchschnittlichen Schaden begrenzt.

Die Haftungsbegrenzung gilt auch für  die Haftung der Erfüllungsgehilfen der Montessori Akademie Süd e.V.

Die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit wird weder ausgeschlossen noch beschränkt.

6. Schriftformklausel

 

Mündliche Nebenabsprachen existieren nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Selbes gilt für die Aufhebung der Schriftformklausel.